Allgemeine Reisebedingungen
Gemeinsam beraten im Konsumentenpolitischen Beirat des Bundesministers für Gesundheit, Sport und Konsumentenschutz in Entsprechung des § 73 Abs. 1 GewO 1994 und des § 8 der Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten in der Fassung 1994 über die Ausübungsvorschriften für Reisengewerbe (nunmehr § 6, gem. BGBl. II Nr. 401/98).
Die Firma Grenzenlos Barrierefrei Reisen OG kann als Vermittler in Abschnitt A und als Veranstalter in Abschnitt B auftreten.
Als Vermittler übernimmt die Firma Grenzenlos Barrierefrei Reisen OG die Verpflichtung, sich um die Besorgung eines Anspruchs auf Leistungen anderer (Veranstalter, Transportunternehmen, Hotelier usw.) zu bemühen.
Als Veranstalter bietet die Firma Grenzenlos Barrierefrei Reisen OG OG Leistungen zu einem Pauschalpreis an (Pauschalreise/Reiseveranstaltung) oder erbringt einzelne touristische Leistungen als Eigenleistungen, die dazu im allgemeinen eigene Prospekte, Ausschreibungen usw. zur Verfügung gestellt werden.
Reiseveranstaltungen, die als Original Reisen gekennzeichnet sind, können auch die Vermittlung von Fremdleistungen enthalten. z.B. fakultativer Ausflug am Urlaubsort, Vermittlung von kulinarischen Angeboten usw. In diesem Fall wird ausdrücklich auf die Vermittlerfunktion hingewiesen.
In den nachstehenden Bedingungen gelten für die Vermittlung (Abschnitt A) und Eigenveranstaltungen (Abschnitt B) mit Kunden / Reisenden im Sinne des KSchg.
Die besonderen Bedingungen
der vermittelten Reiseveranstalter,
der vermittelten Transportunternehmungen (z.B. Bahn, Bus, Flugzeug u. Schiff) und
der anderen vermittelten Leistungsträger
gehen vor.
A) Die Firma Grenzenlos Barrierefrei Reisen OG OG – als Vermittler
Die nachstehenden Bedingungen sind Grundlagen des Vertrages (Geschäftsbesorgungsvertrag), den Kunden mit der Firma Grenzenlos Barrierefrei Reisen OG OG als Vermittler schließen.
1 Buchung und Vertragsabschluss
Die Buchung kann schriftlich auf dem dafür vorgesehenen Formular (Buchungsschein) oder (fern)mündlich erfolgen. (Fern-)mündliche Buchungen werden von der Firma Grenzenlos Barrierefrei Reisen OG umgehend schriftlich bestätigt.
Die Buchungsscheine enthalten alle wesentlichen Angaben über die Bestellung des Kunden unter Hinweis auf die der Buchung zugrunde liegende Reiseausschreibung
(Katalog, Prospekt usw.). Die Firma Grenzenlos Barrierefrei Reisen OG als Vermittler ist verpflichtet im Hinblick auf seine eigene Leistung und auf die von ihm vermittelte Leistung des Veranstalters
entsprechend § 6 der Ausübungsvorschriften für Reisegewerbe auf die gegenständlichen Allgemeinen Reisebedingungen hinzuweisen, auf davon abweichende Reisebedingungen nachweislich aufmerksam zu machen und sie in diesem Fall vor Vertragsabschluss auszuhändigen.
Soweit Leistungen ausländischer Unternehmer (Leistungsträger, Reiseveranstalter) vermittelt werden, kann auch ausländisches Recht zur Anwendung gelangen.
Derjenige, der für sich oder für Dritte eine Buchung vornimmt, gilt damit als Auftraggeber und übernimmt mangels anderweitiger Erklärung die Verpflichtungen aus der Auftragserteilung gegenüber Fa. Grenzenlos Barrierefrei Reisen OG (Zahlungen, Rücktritt vom Vertrag usw.).
Bei der Buchung wird eine Bearbeitungsgebühr und eine (Mindest) Anzahlung verrechnet. Die Restzahlung sowie der Ersatz von Barauslagen (Telefonspesen, Fernschreibkosten usw.) sind beim Aushändigen der Reisedokumente (dazu gehören nicht Personaldokumente) des jeweiligen Veranstalters oder Leistungsträgers bei Fa. Grenzenlos Barrierefrei Reisen OG fällig. Reiseunternehmungen, die Buchungen entgegennehmen, sind verpflichtet, dem Reisenden bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluß eine Bestätigung über den Reisevertrag (Reisebestätigung) zu übermitteln.
2 Informationen und sonstige Nebenleistungen
2.1. Informationen über Pass-, Visa-, Devisen-, Zoll- und gesundheitspolizeiliche Vorschriften
Als bekannt wird vorausgesetzt, dass für Reisen ins Ausland in der Regel ein gültiger Reisepass erforderlich ist. Fa. Grenzenlos Barrierefrei Reisen OG hat den Kunden über die jeweiligen darüber hinausgehenden ausländischen Pass-, Visa- und gesundheitspolizeilichen Einreisevorschriften sowie auf Anfrage über Devisen- und Zollvorschriften zu informieren, soweit diese in Österreich in Erfahrung gebracht werden können. Im Übrigen ist der Kunde für die Einhaltung dieser Vorschriften selbst verantwortlich. Nach Möglichkeit übernimmt Fa. Grenzenlos Barrierefrei Reisen OG gegen Entgelt die Besorgung eines allenfalls erforderlichen Visums. Auf Anfrage erteilt Fa. Grenzenlos Barrierefrei Reisen OG nach Möglichkeit Auskunft über besondere Vorschriften für Ausländer, Staatenlose sowie Inhaber von Doppelstaatsbürgerschaften.
2.2. Informationen über die Reiseleistung
Die Firma Grenzenlos Barrierefrei Reisen OG ist verpflichtet, die zu vermittelnde Leistung des Reiseveranstalters oder Leistungsträgers unter Bedachtnahme auf die Besonderheiten des jeweils vermittelten Vertrages und auf die Gegebenheiten des jeweiligen Ziellandes bzw. Zielortes nach bestem Wissen darzustellen.
3 Rechtsstellung und Haftung
Die Haftung von der Firma Grenzenlos Barrierefrei Reisen OG erstreckt sich auf
die sorgfältige Auswahl des jeweiligen Veranstalters bzw. Leistungsträgers sowie die sorgfältige Auswertung von gewonnenen Erfahrungen
die einwandfreie Besorgung von Leistungen einschließlich einer entsprechenden Information des Kunden und Ausfolgung der Reisedokumente
die nachweisliche Weiterleitung von Anzeigen, Willenserklärungen und Zahlungen zwischen Kunden und vermitteltem Unternehmen und umgekehrt (wie z. B. von Änderungen der vereinbarten Leistung und des vereinbarten Preises, Rücktrittserklärungen, Reklamationen).
Die Firma Grenzenlos Barrierefrei Reisen OG haftet nicht für die Erbringung der von ihm vermittelten bzw. besorgten Leistung.
Die Firma Grenzenlos Barrierefrei Reisen OG hat dem Kunden mit der Reisebestätigung den Firmenwortlaut (Produktname), die Anschrift des Reiseveranstalters und gegebenenfalls eines Versicherers unter einem bekannt zu geben, sofern sich diese Angaben nicht schon im Prospekt, Katalog oder sonstigen detaillierten Werbeunterlagen finden. Unterlässt es dies, so haftet es dem Kunden als Veranstalter bzw. Leistungsträger.
4 Leistungsstörungen
Verletzt die Firma Grenzenlos Barrierefrei Reisen OG die ihm aus dem Vertragsverhältnis obliegenden Pflichten, so ist es dem Kunden zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet, wenn es nicht beweist, dass ihm weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen. Für Vertragsverletzungen auf Grund minderen Verschuldens ist Fa. Grenzenlos Barrierefrei Reisen OG dem Kunden zum Ersatz eines daraus entstandenen Schadens bis zur Höhe der Provision des vermittelten Geschäftes verpflichtet.
B) Die Firma Grenzenlos Barrierefrei Reisen OG – als Veranstalter
Die nachstehenden Bedingungen sind Grundlagen des Vertrages – in der Folge Reisevertrag genannt -, den Buchende mit der Firma Grenzenlos Barrierefrei Reisen OG entweder direkt oder unter Inanspruchnahme eines Vermittlers schließen. Für den Fall des Direktabschlusses treffen die Firma Grenzenlos Barrierefrei Reisen OG die Vermittlerpflichten sinngemäß.
Die Firma Grenzenlos Barrierefrei Reisen OG anerkennt grundsätzlich die gegenständlichen Allgemeinen Reisebedingungen, Abweichungen sind in allen seinen detaillierten Werbeunterlagen gemäß §6 der Ausübungsvorschriften ersichtlich gemacht.
1 Buchung und Vertragsabschluss
Der Reisevertrag kommt zwischen dem Buchenden und der Firma Grenzenlos Barrierefrei Reisen OG dann zustande, wenn Übereinstimmung über die wesentlichen Vertragsbestandteile (Preis, Leistung und Termin) besteht. Dadurch ergeben sich Rechte und Pflichten für den Kunden.
2 Wechsel in der Person des Reiseteilnehmers
Ein Wechsel in der Person des Reisenden ist dann möglich, wenn die Ersatzperson alle Bedingungen für die Teilnahme erfüllt und kann auf zwei Arten erfolgen.
2.1. Abtretung des Anspruchs auf Reiseleistung
Die Verpflichtungen des Buchenden aus dem Reisevertrag bleiben aufrecht, wenn er alle oder einzelne Ansprüche aus diesem Vertrag an einen Dritten abtritt. In diesem Fall trägt der Buchende die sich daraus ergebenden Mehrkosten.
2.2. Übertragung der Reiseveranstaltung
Ist der Kunde gehindert, die Reiseveranstaltung anzutreten, so kann er das Vertragsverhältnis auf eine andere Person übertragen. Die Übertragung ist der Firma Grenzenlos Barrierefrei Reisen OG entweder direkt oder im Wege des Vermittlers binnen einer angemessenen Frist vor dem Abreisetermin mitzuteilen. Die konkrete Frist wird von Fa. Grenzenlos Barrierefrei Reisen OG vorweg bekannt gegeben. Der Überträger und der Erwerber haften für das noch unbeglichene Entgelt sowie gegebenenfalls für die durch die Übertragung entstandenen Mehrkosten zu ungeteilter Hand.
3 Vertragsinhalt, Informationen und sonstige Nebenleistungen
Über die auch den Vermittler treffenden Informationspflichten (nämlich Informationen über Pass-, Visa-, Devisen, Zoll- und gesundheitspolizeiliche Einreisevorschriften) hinaus hat die Firma Grenzenlos Barrierefrei Reisen OG in ausreichender Weise über die von ihm angebotene Leistung zu informieren. Die Leistungsbeschreibungen im zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Katalog bzw. Prospekt sowie die weiteren darin enthaltenen Informationen sind Gegenstand des Reisevertrages, es sei denn, dass bei der Buchung anders lautende Vereinbarungen getroffen wurden. Alle Nebenabreden und sonstigen Vereinbarungen bedürfen der Schriftform und sind in der Buchungsbestätigung enthalten.
4 Reisende mit besonderen Risken
Für Reisende mit besonderen Risken (z.B. chronische Krankheiten, die plötzlich akut werden) haftet die Firma Grenzenlos Barrierefrei Reisen OG nicht für die Folgen, die sich im Zuge des Eintrittes der Risken ergeben, wenn dies außerhalb seines Pflichtenbereiches geschieht. Unberührt bleibt die Verpflichtung des Reiseveranstalters, die Reise sorgfältig vorzubereiten und die mit der Erbringung der einzelnen Reiseleistungen beauftragten Personen und Unternehmen sorgfältig auszuwählen.
5 Rechtsgrundlagen bei Leistungsstörungen
5.1. Gewährleistung
Der Kunde hat bei nicht oder mangelhaft erbrachter Leistung einen Gewährleistungsanspruch. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass ihm die Firma Grenzenlos Barrierefrei Reisen OG an Stelle seines Anspruches auf Wandlung oder Preisminderung in angemessener Frist eine mangelfreie Leistung erbringt oder die mangelhafte Leistung verbessert. Abhilfe kann in der Weise erfolgen, dass der Mangel behoben wird oder eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung, die auch die ausdrückliche Zustimmung des Kunden findet, erbracht wird.
5.2. Schadenersatz
Verletzen die Firma Grenzenlos Barrierefrei Reisen OG oder ihre Gehilfen schuldhaft die aus dem Vertragsverhältnis obliegenden Pflichten, so ist diese dem Kunden zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet. Soweit die Firma Grenzenlos Barrierefrei Reisen OG für andere Personen als seine Angestellten einzustehen hat, haftet diese – ausgenommen in Fällen eines Personenschadens – nur, wenn Sie nicht beweist, dass diese weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit treffen. Außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit trifft den Reiseveranstalter keine Haftung für Gegenstände, die üblicherweise nicht mitgenommen werden, außer er hat diese in Kenntnis der Umstände in Verwahrung genommen.
Es wird daher dem Kunden empfohlen, keine Gegenstände besonderen Werts mitzunehmen. Weiters wird empfohlen, die mitgenommenen Gegenstände ordnungsgemäß zu verwahren.
5.3. Mitteilung von Mängeln
Der Kunde hat jeden Mangel der Erfüllung des Vertrages, den er während der Reise feststellt, unverzüglich einem Repräsentanten von der Firma Grenzenlos Barrierefrei Reisen OG mitzuteilen. Dies setzt voraus, dass ihm ein solcher bekannt gegeben wurde und dieser an Ort und Stelle ohne nennenswerte Mühe erreichbar ist. Die Unterlassung dieser Mitteilung ändert nichts an den unter 5.1. beschriebenen Gewährleistungsansprüchen des Kunden. Sie kann ihm aber als Mitverschulden angerechnet werden und insofern seine eventuellen Schadenersatzansprüche schmälern. Der Kunde wird schriftlich entweder direkt oder im Wege des Vermittlers auf diese Mitteilungspflicht hingewiesen. Ebenso wird der Kunde gleichzeitig darüber aufgeklärt, dass eine Unterlassung der Mitteilung seine Gewährleistungsansprüche nicht berührt, sie allerdings als Mitverschulden angerechnet werden kann. In Ermangelung eines örtlichen Repräsentanten wird die Firma Grenzenlos Barrierefrei Reisen OG den jeweiligen Leistungsträger (z. B. Hotel, Fluggesellschaft) über Mängel informieren und Abhilfe verlangen.
5.4. Haftungsrechtliche Sondergesetze
Die Firma Grenzenlos Barrierefrei Reisen OG haftet bei Flugreisen unter anderem nach dem Warschauer Abkommen und seinem Zusatzabkommen, bei Bahn- und Busreisen nach dem Eisenbahn- und Kraftfahrzeughaftpflichtgesetz.
6 Geltendmachung von allfälligen Ansprüchen
Um die Geltendmachung von Ansprüchen zu erleichtern, wird dem Kunden empfohlen, sich über die Nichterbringung oder mangelhafte Erbringung von Leistungen schriftliche Bestätigungen geben zu lassen bzw. Belege, Beweise, Zeugen zu sichern. Gewährleistungsansprüche von Verbrauchern können innerhalb von 2 Jahren geltend gemacht werden. Schadenersatzansprüche verjähren nach 3 Jahren. Es empfiehlt sich im Interesse des Reisenden, Ansprüche unverzüglich nach Rückkehr von der Reise direkt bei der Firma Grenzenlos Barrierefrei Reisen OG oder im Wege des vermittelnden Reisebüros geltend zu machen, da mit zunehmender Verzögerung mit Beweisschwierigkeiten zu rechnen ist.
7 Rücktritt vom Vertrag
7.1. Rücktritt des Kunden vor Antritt der Reise
a) Rücktritt ohne Stornogebühr
Abgesehen von den gesetzlich eingeräumten Rücktrittsrechten kann der Kunde, ohne dass die Firma Grenzenlos Barrierefrei Reisen OG gegen ihn Ansprüche hat, in folgenden, vor Beginn der Leistung eintretenden Fällen zurücktreten:
Wenn wesentliche Bestandteile des Vertrages, zu denen auch der Reisepreis zählt erheblich geändert werden. In jedem Fall ist die Vereitelung des bedungenen Zwecks bzw. Charakters der Reiseveranstaltung, sowie eine gemäß Abschnitt 8.1. vorgenommene Erhöhung des vereinbarten Reisepreises um mehr als 10 Prozent eine derartige Vertragsänderung. Die Firma Grenzenlos Barrierefrei Reisen OG ist verpflichtet, entweder direkt oder im Wege des vermittelnden Reisebüros dem Kunden die Vertragsänderung unverzüglich zu erklären und ihn dabei über die bestehende Wahlmöglichkeit entweder die Vertragsänderung zu akzeptieren oder vom Vertrag zurückzutreten, zu belehren; der Kunde hat sein Wahlrecht unverzüglich auszuüben. Sofern die Firma Grenzenlos Barrierefrei Reisen OG ein Verschulden am Eintritt des den Kunden zum Rücktritt berechtigenden Ereignisses trifft, ist die Firma Grenzenlos Barrierefrei Reisen OG diesem gegenüber zum Schadenersatz verpflichtet.
b) Anspruch auf Ersatzleistung
Der Kunde kann, wenn er von den Rücktrittsmöglichkeiten laut lit. a nicht Gebrauch macht und bei Stornierung durch die Firma Grenzenlos Barrierefrei Reisen OG ohne Verschulden des Kunden, an Stelle der Rückabwicklung des Vertrages dessen Erfüllung durch die Teilnahme an einer gleichwertigen anderen Reiseveranstaltung verlangen, sofern die Firma Grenzenlos Barrierefrei Reisen OG zur Erbringung dieser Leistung in der Lage ist. Neben dem Anspruch auf ein Wahlrecht steht dem Kunden auch ein Anspruch auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung des Vertrages zu, sofern nicht die Fälle des 7.2. zum Tragen kommen.
c) Rücktritt mit Stornogebühr
Die Stornogebühr steht in einem prozentuellen Verhältnis zum Reisepreis und richtet sich bezüglich der Höhe nach dem Zeitpunkt der Rücktrittserklärung und der jeweiligen Reiseart. Als Reisepreis bzw. Pauschalpreis ist der Gesamtpreis der vertraglich vereinbarten Leistung zu verstehen. Der Kunde ist in allen nicht unter Punkt a) genannten Fällen gegen Entrichtung einer Stornogebühr berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle der Unangemessenheit der Stornogebühr kann diese vom Gericht gemäßigt werden.
Es gelten folgende Stornosätze
bis 30. Tag vor Reiseantritt 10% (min. 50 €)
ab 29. bis 20. Tag vor Reiseantritt 25%
ab 19. bis 10. Tag vor Reiseantritt 50%
ab 9. bis 4. Tag vor Reiseantritt 65%
ab dem 3. Tag (72 Stunden) vor Reiseantritt & No Show 100%
des Reisepreises.
Für Hotelunterkünfte, Ferienwohnungen, Schiffsreisen, Bus-Eintagesfahrten, Sonderzüge und Linienflugreisen zu Sondertarifen gelten besondere Bedingungen. Diese sind im Detailprogramm angeführt. Rücktrittserklärung
Beim Rücktritt vom Vertrag ist zu beachten:
Der Kunde (Auftraggeber) kann jederzeit dem Reisebüro, bei dem die Reise gebucht wurde, mitteilen, dass er vom Vertrag zurücktritt. Bei einer Stornierung empfiehlt es sich, dies
mittels eingeschriebenen Briefes oder
persönlich mit gleichzeitiger schriftlicher Erklärung zu tun.
d) No-show
No-show liegt vor, wenn der Kunde der Abreise fernbleibt, weil es ihm am Reisewillen mangelt oder wenn er die Abreise wegen einer ihm unterlaufenen Fahrlässigkeit oder wegen eines ihm widerfahrenen Zufalls versäumt. Ist weiters klargestellt, dass der Kunde die verbleibende Reiseleistung nicht mehr in Anspruch nehmen kann oder will, hat Im Falle der Unangemessenheit der oben genannten Sätze können diese vom Gericht im Einzelfall gemäßigt werden.
7.2. Rücktritt durch Fa. Grenzenlos Barrierefrei Reisen OG vor Antritt der Reise
a)
Der Veranstalter wird von der Vertragserfüllung befreit, wenn eine in der Ausschreibung von vornherein bestimmte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird und dem Kunden die Stornierung innerhalb der in der Beschreibung der Reiseveranstaltung angegebenen oder folgenden Fristen schriftlich mitgeteilt wurde:
bis zum 20. Tag vor Reiseantritt bei Reisen von mehr als 6 Tagen,
bis zum 7. Tag vor Reiseantritt bei Reisen von 2 bis 6 Tagen,
bis 48 Stunden vor Reiseantritt bei Tagesfahrten.
Trifft die Firma Grenzenlos Barrierefrei Reisen OG an der Nichterreichung der Mindestteilnehmerzahl ein über die leichte Fahrlässigkeit hinausgehendes Verschulden, kann der Kunde Schadenersatz verlangen; dieser ist mit der Höhe der Stornogebühr pauschaliert. Die Geltendmachung eines diesen Betrag übersteigenden Schadens wird nicht ausgeschlossen.
b)
Die Stornierung erfolgt auf Grund höherer Gewalt, d.h. auf Grund ungewöhnlicher und unvorhersehbarer Ereignisse, auf die derjenige, der sich auf höhere Gewalt beruft, keinen Einfluss hat und deren Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können. Hiezu zählt jedoch nicht die Überbuchung, wohl aber staatliche Anordnungen, Streiks, Krieg oder kriegsähnliche Zustände, Epidemien, Naturkatastrophen usw.
c)
In den Fällen a) und b) erhält der Kunde den eingezahlten Betrag zurück. Das Wahlrecht gemäß 7.1.b, 1. Absatz steht im zu.
7.3. Rücktritt durch Fa. Grenzenlos Barrierefrei Reisen OG nach Antritt der Reise
Die Firma Grenzenlos Barrierefrei Reisen OG wird von der Vertragserfüllung dann befreit, wenn der Kunde im Rahmen einer Gruppenreise die Durchführung der Reise durch grob ungebührliches Verhalten, ungeachtet einer Abmahnung, nachhaltig stört. In diesem Fall ist der Kunde, sofern ihn ein Verschulden trifft, dem Veranstalter gegenüber zum Ersatz des Schadens verpflichtet.
8 Änderungen des Vertrages
8.1. Preisänderungen
Die Firma Grenzenlos Barrierefrei Reisen OG behält sich vor, den mit der Buchung bestätigten Reisepreis aus Gründen, die nicht von seinem Willen abhängig sind, zu erhöhen, sofern der Reisetermin mehr als zwei Monate nach dem Vertragsabschluß liegt. Derartige Gründe sind ausschließlich die Änderung der Beförderungskosten – etwa der Treibstoffkosten – der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Landegebühren, Ein- oder Ausschiffungsgebühren in Häfen und entsprechende Gebühren auf Flughäfen oder die für die betreffende Reiseveranstaltung anzuwendenden Wechselkurse. Bei einer Preissenkung aus diesen Gründen ist diese an den Reisenden weiterzugeben.
Innerhalb der Zweimonatsfrist können Preiserhöhungen nur dann vorgenommen werden, wenn die Gründe hiefür bei der Buchung im Einzelnen ausgehandelt und am Buchungsschein vermerkt wurden. Ab dem 20. Tag vor dem Abreisetermin gibt es keine Preisänderung. Eine Preisänderung ist nur dann zulässig, wenn bei Vorliegen der vereinbarten Voraussetzungen auch eine genaue Angabe zur Berechnung des neuen Preises vorgesehen ist. Dem Kunden sind Preisänderungen und deren Umstände unverzüglich zu erklären. Bei Änderungen des Reisepreises um mehr als 10 Prozent ist ein Rücktritt des Kunden vom Vertrag ohne Stornogebühr jedenfalls möglich (siehe Abschnitt 7.1.a.).
8.2. Leistungsänderungen nach Antritt der Reise
Bei Änderungen, die die Firma Grenzenlos Barrierefrei Reisen OG zu vertreten hat, gelten jene Regelungen, wie sie in Abschnitt 5 (Rechtsgrundlagen bei Leistungsstörungen) dargestellt sind.
Ergibt sich nach der Abreise, dass ein erheblicher Teil der vertraglich vereinbarten Leistungen nicht erbracht wird oder nicht erbracht werden kann, so wird die Firma Grenzenlos Barrierefrei Reisen OG ohne zusätzliches Entgelt angemessene Vorkehrungen treffen, damit die Reiseveranstaltung weiter durchgeführt werden kann. Können solche Vorkehrungen nicht getroffen werden oder werden sie vom Kunden aus triftigen Gründen nicht akzeptiert, so wird Fa. Grenzenlos Barrierefrei Reisen OG ohne zusätzliches Entgelt gegebenenfalls für eine gleichwertige Möglichkeit zu sorgen, mit der der Kunde zum Ort der Abreise oder an einen anderen mit ihm vereinbarten Ort befördert wird. Im Übrigen ist die Firma Grenzenlos Barrierefrei Reisen OG verpflichtet, bei Nichterfüllung oder mangelhafter Erfüllung des Vertrages dem Kunden zur Überwindung von Schwierigkeiten nach Kräften Hilfe zu leisten.
9 Auskunftserteilung an Dritte
Auskünfte über die Namen der Reiseteilnehmer und die Aufenthaltsorte von Reisenden werden an dritte Personen auch in dringenden Fällen nicht erteilt, es sei denn, der Reisende hat eine Auskunftserteilung ausdrücklich gewünscht. Die durch die Übermittlung dringender Nachrichten entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Kunden. Es wird daher den Reiseteilnehmern empfohlen, ihren Angehörigen die genaue Urlaubsanschrift bekannt zu geben.
10 Allgemeines
Die unter B angeführten Abschnitte 7.1. Punkt c, vormals Punkt b (Rücktritt), 7.1. Punkt d, vormals Punkt c (No-show) sowie 8.1. (Preisänderungen) sind als unverbindliche Verbandsempfehlung unter 1 Kt 718/91-3 und sind nunmehr als solche unter 25 Kt 793/96-3 im Kartellregister eingetragen.